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Schöne Haut - ein Geschenkgutschein

15.01.2010

Empfehlungen des Berufsverband Der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)

Die an ultraviolettem Licht armen Wintermonate eignen sich besonders für das Veröden von Besenreisern und für chemische Peelings. Denn: Nach diesen Behandlungen sollten Patienten sich nicht starkerer Sonneneinstrahlung aussetzen, um eine ungleichmaßige Pigmentierung zu vermeiden, aber auch um die Entstehung von Hauttumoren zu verhindern.

Eine oberflächliche Entzündung der Haut führt zur Neubildung der Hautoberfläche. Bei der als "Verödung" bekannten Sklerotherapie von Besenreisern nutzt der Hautarzt diesen Effekt, um das Hautbild zu verbessern und die kleinen, unmittelbar unter der Hautoberfläche liegenden, netz- oder fächerförmigen Venen schnell und schonend zu entfernen.

„Die nach einer solchen Behandlung entzündeten Stellen pigmentieren in der Folgezeit anders als nichtentzündete Stellen. So kann es nach der Verödung von Besenreisern an den Beinen unter UV-Einstrahlung zu einer veränderten Pigmentierung der Haut kommen. Diese zeigt sich dann in zumeist dunklen, möglicherweise aber auch hellen Flecken, die sich kosmetisch als sehr störend erweisen", so die Berliner Dermatologin Dr. Gertraud Kremer. Die Expertin für ästhetische Dermatologie empfiehlt daher, solche Eingriffe im Winter vornehmen zu lassen, denn in der kalten Jahreszeit sind Arme und Beine zumeist von Kleidung bedeckt.

Gesichtspeeling mit Winter durchführen

Ideal sind die dunklen Wintermonate auch für die Entfernung störender, kleiner Äderchen im Gesicht oder für chemische Gesichtspeelings, die das Hautbild erneuern und feine, oberflächliche Falten glätten. Auch nach diesen Behandlungen sollten Patienten ultraviolette Strahlung meiden. „Das Licht der Wintersonne hat in unseren Breitengraden einen weitaus geringeren UV-Anteil als im Sommer. Daher ist der Winter die beste Jahreszeit für ein Peeling. Die Haut kann ohne UV-Einstrahlung besser und gleichmäßiger regenerieren", erklärt Dr. Kremer. Diese jahreszeitliche Empfehlung gilt nach Kremers Expertise auch für die vielfältigen Arten von Lasertherapien aus ästhetischen Gründen.

Vorsicht bei UV-Strahlen

Besondere Vorsicht sei aber geboten, wenn es nach einem solchen Eingriff in den Winterurlaub gehen soil. „Die UV-Strahlung im Hochgebirge ist auch im Winter sehr stark, so dass nach einem Peeling oder einer Sklerotherapie im Gesicht unbedingt ein sehr effektiver UV-Schutz aufgetragen werden muss. Ich empfehle dabei einen Lichtschutzfaktor von 40 oder mehr", warnt die Hautärztin vor den Gefahren des Sonnenlichts.

Geschenkgutscheine für ästhetische Behandlungen

Da die Kosten für diese ästhetischen Behandlungen in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen warden, kommt in den Wintermonaten ein weiterer Vorteil zum Tragen: Weihnachtszeit ist Geschenkzeit - und warum nicht einmal einen netten Menschen mit einem Gutschein für ein Peeling oder für Besenreiser-Therapie beschenken? In ihrer Praxis verzeichnet Dr. Kremer einen deutlichen Anstieg ästhetischer Behandlungen nach den Festtagen: „Es ist durchaus nichts ungewöhnliches, dass beispielsweise Enke! ihrer Großmutter einen Gutschein für eine Faltenbehandlung oder ein Peeling schenken. Eltern schenken ihren minderjährigen Töchtern etwa auch gerne die Entternung kleiner Blutschwämmchen im Gesicht, so genannter Angiome. Die Möglichkeit, solche ästhetischen Therapien per Gutschein zu verschenken wird sehr gerne wahrgenommen."

Empfehlungen des Berufsverband Der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)



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